Für jeden der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte ist die Erstellung von einem Energieausweis Pflicht!
Am 1. Mai 2014 ist die aktuelle Novelle zur Energieeinsparverordnung EnEV in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es mit wenigen Ausnahmen Pflicht die maßgebenden Daten des bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis bei der Publikation von Immobilieninseraten bekannt zu geben. Zudem muss dieser bei einer Besichtigung der Immobilie gut sichtbar aufgelegt oder dem Interessenten ausgehändigt werden.
Diese Verpflichtung gilt sowohl für gewerbliche Anbieter (wie Hausverwaltungen oder Immobilienmakler), als auch für alle privaten Anbieter von Immobilien. Ab dem 1. Mai 2015 können bei Weglassen dieser Informationen dem Immobilien-Eigentümer erhebliche Ordnungsgelder auferlegt werden.
Verfügt Ihre Immobilie bereits über einen Energieausweis? Benötigen Sie einen bedarfs- oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis? Das lokale CENTURY 21 Büro bietet Ihnen gemeinsam mit unseren Partnern gerne die entsprechende Unterstützung an und erstellt den benötigten Energieausweis. Für Sie entstehen hierbei keine Kosten, sofern wir Ihre Immobilie vermarkten dürfen.
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